AGB

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen

abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn,

wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten

auch für alle künftigen Geschäfte mit unseren Kunden.

 

§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen

(1) Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.

(2) Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung

oder der bestellten Ware anzunehmen.

(3) Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend, sind also, sofern wir nicht etwas anderes zugesagt

haben, lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots aufzufassen.

(4) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-

und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere auch für solche schriftliche Unterlagen, die

als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen

schriftlichen Zustimmung.

(5) Angaben über unsere Ware (technische Daten, Maße u.ä.) in Prospekten, Katalogen, auf unserer

Website und ähnlichen Informationsträgern sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine

garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

 

§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise „ab Werk“ (EXW Incoterms 2010),

ausschließlich Verpackung. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Beide Parteien sind berechtigt, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des

Vertrages aber vor Ausführung Kostensenkungen oder -Erhöhungen, insbesondere aufgrund

von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese sind auf Verlangen nachzuweisen.

Die Preisänderung wird wirksam, sobald sie dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt

wurde. Ist der Kunde Verbraucher (also eine natürliche Person, die zu einem Zweck kauft,

der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden

kann, s. § 13 BGB) gilt die Sonderregelung des folgenden Absatzes.

(3) Ist unser Kunde ein Verbraucher (zur Definition siehe vorstehender Absatz), gilt die vorstehende

Preisanpassungsklausel nur, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss

erfolgt. Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden

ein Rücktrittsrecht zu, das innerhalb von einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung von der Preiserhöhung

auszuüben ist. 

(4) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unserem Preisen nicht enthalten; sie wird in der Rechnung

gesondert ausgewiesen.

(5) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(6) Sofern sich aus der Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug)

sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Kommt der Kunde in

Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regeln. Ist der Kunde Verbraucher (definiert in § 3

Abs. 2) beläuft sich der Verzugszinssatz auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, andernfalls

auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Den Nachweis eines höheren Verzugsschadens

behalten wir uns vor.

(7) Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem

Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Dies gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden, die sich unmittelbar auf Mängelbeseitigung oder

Rückabwicklung- wegen eines von uns im Wege der Nacherfüllung nicht behobenen oder zu behebenden

Mangels - richten und auf demselben Vertragsverhältnis wie unser Zahlungsanspruch beruhen

 

§ 4 Lieferzeit

(1) Liefertermine oder Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, in der Auftragsbestätigung

ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Beginn einer von uns angegebenen

Lieferzeit setzt stets die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Können wir nicht pünktlich

liefern, informieren wir den Kunden unverzüglich.

(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße

Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt

vorbehalten.

(3) Nimmt der Kunde die Ware vertragswidrig nicht ab oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,

so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger

Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen, es sei denn, er hat die Vertragsverletzung nicht zu

vertreten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer

zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf diesen über.

(5) Geraten wir mit der Lieferung in Rückstand und hat uns der Kunde erfolglos eine angemessene

Nachfrist gesetzt, kann er vom Vertrag zurücktreten. Soweit das Gesetz dem Kunden für Sonderkonstellationen

das Recht gibt, auch ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten,

bleiben diese Rechte unberührt. Schadensersatzansprüche bestehen nur unter den Voraussetzungen

von § 7.

(6) Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Energiemangel, Verzögerungen

bei Zulieferern, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung,

Höhere Gewalt) verlängern die Lieferzeit angemessen. Können wir auch danach nicht

leisten, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Fall der Ausübung

des Rücktrittsrechts sind die gegenseitig erbrachten Leistungen zurückzuerstatten. Schadensersatzansprüche

bestehen nur unter Voraussetzung von § 7.

 

§ 5 Gefahrübergang - Transportversicherung – Rücknahme von Verpackungen

(1) Soweit nicht anders geregelt, ist Lieferung „ab Werk“ (EXW Incoterms 2010) vereinbart.

(2) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken;

die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

(3) Sofern der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des § 3 (2) ist, gelten für die Rücknahme von Verpackungen

die nachstehenden Regelungen:

Der Kunde ist berechtigt, Transportverpackungen (Verpackungen, die den Transport von Waren

erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit

des Transports verwendet werden und bei uns anfallen) unentgeltlich zurückzugeben.

Ort der Rückgabe ist an unserem Geschäftssitz.

Soweit wir nach § 7 Verpackungsverordnung verpflichtet sind, Verkaufsverpackungen (Verpackungen,

die als eine Verkaufseinheit angeboten werden und beim Endverbraucher anfallen

einschließlich solcher Verpackungen, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen

oder unterstützen [Serviceverpackungen]), die nicht beim privaten Endverbraucher

im Sinne der Verpackungsverordnung anfallen, unentgeltlich zurückzunehmen, ist Ort der Rückgabe

an unserem Geschäftssitz.

Die Rückgabe von Verpackungen nach den vorstehenden Absätzen kann ausschließlich während

unserer Geschäftszeiten erfolgen. Größere Mengen sind vorher anzukündigen. Die zurückgegebenen

Verpackungen müssen sauber und frei von Fremdstoffen sein. Anderenfalls steht uns ein

Anspruch auf Ersatz der bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu.

 

§ 6 Mängelhaftung

(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 3 (2), richtet sich die Mängelhaftung nach dem Gesetz.

Die nachstehenden Regelungen in § 6 gelten in diesem Falle nicht. Zudem gilt unabhängig davon, ob der

Kunde Verbraucher ist oder nicht, dass die Regelungen

über den Verbrauchsgüterkauf durch die Regelungen der Absätze (3) und (5) nicht beschränkt werden.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare

Mängel sind uns unverzüglich nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel

sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheiten,

gilt die Ware als genehmigt.

(3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in

Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.

Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen

Aufwendungen im Rahmen der gesetzlichen Pflichten zu tragen, soweit sich diese

nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht

wurde. Schlägt die Nacherfüllung wiederholt fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,

vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern.

(4) Auf Schadensersatz haften wir nur nach Maßgabe von § 7.

(5) Die Gewährleistungsfristen belaufen sich auf 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche.

 

§ 7 Haftung auf Schadensersatz

(1) Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns und unsere gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen

sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder

die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor.

Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung

die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren

Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(2) Sofern wir nach den vorstehenden Regeln haften, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren,

vertragstypischen Schaden beschränkt, wenn nicht Vorsatz vorliegt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung

nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen nationalen Umsetzungsgesetzen der

Produkthaftpflicht-Richtlinie oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(4) Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen als ein Anspruch

auf Ersatz des Schadens statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung

sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

(2) Die Ver- oder Bearbeitung der Vorbehaltware durch den Kunden erfolgt stets in unserem Auftrag

ohne dass für uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Das Eigentum an den neuen Sachen in ihrem

jeweiligen Be- oder Verarbeitungszustand steht uns zu. Wird unsere Vorbehaltsware mit

anderen, uns nicht gehörenden Produkten verarbeitet, bearbeitet, vermengt, vermischt oder

verbunden, so steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des

Rechnungspreises der Vorbehaltsware zum Rechnungspreis der anderen Produkte. Der Kunde

übertraÅNgt bereits jetzt seine sich in den Fällen des vorstehenden Satzes ergebenden Miteigentumsrechte

im Voraus auf uns, und zwar bis zur Höhe des Rechnungspreises der Vorbehaltsware.

(3) Der Kunde darf die in unserem Allein- oder Miteigentum stehende Vorbehaltsware im normalen

Geschäftsverkehr veräußern; eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession

ist ihm nicht gestattet. Der Kunde tritt uns schon jetzt und im Voraus sämtliche Forderungen

ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder an den durch Verarbeitung,

Bearbeitung, Vermengung, Vermischung oder Verbindung entstandenen Produkten zustehen.

Dies gilt auch dann, wenn die Produkte zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Produkten

zu einem Gesamtpreis veräußert werden. Hat ein Dritter aufgrund gesetzlicher Vorschrift in

Folge Verarbeitung, Bearbeitung, Vermengung, Vermischung oder Verbindung Eigentums- oder

Miteigentumsrechte an dem Produkt erlangt, so tritt uns der Kunde die ihm gegenüber dem Dritten

erwachsenen Ansprüche ebenfalls bereits jetzt und im Voraus ab. Abtretungen im Sinne

dieses Absatzes erfolgen stets nur bis zur Höhe des Rechnungspreises der Vorbehaltsware. Der

Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen bis zum jederzeit zulässigen Widerruf

berechtigt. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware gegen übliche Risiken versichert zu

halten. Er tritt uns schon jetzt und im Voraus seine Ersatzansprüche wegen des Verlustes oder

einer Beschädigung der Vorbehaltsware gegen seinen Versicherer ab. Wir nehmen die in dieser

Ziffer vorgesehenen Abtretungen des Kunden schon jetzt an.

(4) Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherheiten

nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu besichernden

Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

(5) Bedarf es zur Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes der Mitwirkung des Kunden, etwa bei Registrierungen,

die nach dem Recht des Käuferlandes erforderlich sind, so hat der Kunde derartige

Handlungen auf unsere Aufforderung hin vorzunehmen.

(6) Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung im Verzug, so können wir ihm die Verfügung über die

Vorbehaltsware vollständig oder nach unserer Wahl auch teilweise, z.B. nur die Veräußerung

oder Weiterverarbeitung etc., untersagen. Liegen beim Kunden die objektiven Voraussetzungen

für die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, vor, so hat der Kunde – ohne dass es einer entsprechenden

Aufforderung bedarf – jede Verfügung über die Vorbehaltsware, gleich welcher

Art, zu unterlassen. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich den Bestand an Vorbehaltsware

zu melden. In diesem Fall sind wir ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe

der Vorbehaltsware zu verlangen. Wurde die Vorbehaltsware verarbeitet, bearbeitet, vermengt,

vermischt oder mit anderen Produkten verbunden, sind wir berechtigt, die Herausgabe

an einen Treuhänder zu verlangen; der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Miteigentümer an der

Vorbehaltsware mit ihrer Firma bzw. Namen, Anschrift und mit allen Anteilen mitzuteilen. Gleiches

gilt sinngemäß für Forderungen, die nach den vorstehenden Absätzen an uns abgetreten

sind; zusätzlich hat der Kunde unaufgefordert die Namen und Anschriften aller Schuldner sowie

die die Forderungen gegen sie belegenden Dokumente an uns in Kopie zu übermitteln.

 

§ 9 Gerichtsstand - Erfüllungsort

(1) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches

Sondervermögen ist oder keinen Allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, besteht

ein ausschließlicher Gerichtsstand an unserem Geschäftssitz. Die klagende Partei ist jedoch auch berechtigt,

die andere Partei stattdessen an seinem Sitz oder wahlweise vor dem Schiedsgericht der Handelskammer

Hamburg zu verklagen. Im letztgenannten Fall ist Hamburg der Schiedsort und Deutsch die Verfahrenssprache.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Ist der Kunde Verbraucher

im Sinne des § 3 (2), gilt insofern ausschließlich das Gesetz.

 

Stand: August 2015