AGB
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn,
wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten
auch für alle künftigen Geschäfte mit unseren Kunden.
§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen
(1) Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.
(2) Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung
oder der bestellten Ware anzunehmen.
(3) Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend, sind also, sofern wir nicht etwas anderes zugesagt
haben, lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots aufzufassen.
(4) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-
und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere auch für solche schriftliche Unterlagen, die
als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung.
(5) Angaben über unsere Ware (technische Daten, Maße u.ä.) in Prospekten, Katalogen, auf unserer
Website und ähnlichen Informationsträgern sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine
garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise „ab Werk“ (EXW Incoterms 2010),
ausschließlich Verpackung. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Beide Parteien sind berechtigt, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des
Vertrages aber vor Ausführung Kostensenkungen oder -Erhöhungen, insbesondere aufgrund
von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese sind auf Verlangen nachzuweisen.
Die Preisänderung wird wirksam, sobald sie dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt
wurde. Ist der Kunde Verbraucher (also eine natürliche Person, die zu einem Zweck kauft,
der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
kann, s. § 13 BGB) gilt die Sonderregelung des folgenden Absatzes.
(3) Ist unser Kunde ein Verbraucher (zur Definition siehe vorstehender Absatz), gilt die vorstehende
Preisanpassungsklausel nur, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss
erfolgt. Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden
ein Rücktrittsrecht zu, das innerhalb von einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung von der Preiserhöhung
auszuüben ist.
(4) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unserem Preisen nicht enthalten; sie wird in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.
(5) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(6) Sofern sich aus der Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug)
sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Kommt der Kunde in
Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regeln. Ist der Kunde Verbraucher (definiert in § 3
Abs. 2) beläuft sich der Verzugszinssatz auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, andernfalls
auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Den Nachweis eines höheren Verzugsschadens
behalten wir uns vor.
(7) Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem
Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Dies gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden, die sich unmittelbar auf Mängelbeseitigung oder
Rückabwicklung- wegen eines von uns im Wege der Nacherfüllung nicht behobenen oder zu behebenden
Mangels - richten und auf demselben Vertragsverhältnis wie unser Zahlungsanspruch beruhen
§ 4 Lieferzeit
(1) Liefertermine oder Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, in der Auftragsbestätigung
ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Beginn einer von uns angegebenen
Lieferzeit setzt stets die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Können wir nicht pünktlich
liefern, informieren wir den Kunden unverzüglich.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt
vorbehalten.
(3) Nimmt der Kunde die Ware vertragswidrig nicht ab oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen, es sei denn, er hat die Vertragsverletzung nicht zu
vertreten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer
zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf diesen über.
(5) Geraten wir mit der Lieferung in Rückstand und hat uns der Kunde erfolglos eine angemessene
Nachfrist gesetzt, kann er vom Vertrag zurücktreten. Soweit das Gesetz dem Kunden für Sonderkonstellationen
das Recht gibt, auch ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten,
bleiben diese Rechte unberührt. Schadensersatzansprüche bestehen nur unter den Voraussetzungen
von § 7.
(6) Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Energiemangel, Verzögerungen
bei Zulieferern, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung,
Höhere Gewalt) verlängern die Lieferzeit angemessen. Können wir auch danach nicht
leisten, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Fall der Ausübung
des Rücktrittsrechts sind die gegenseitig erbrachten Leistungen zurückzuerstatten. Schadensersatzansprüche
bestehen nur unter Voraussetzung von § 7.
§ 5 Gefahrübergang - Transportversicherung – Rücknahme von Verpackungen
(1) Soweit nicht anders geregelt, ist Lieferung „ab Werk“ (EXW Incoterms 2010) vereinbart.
(2) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken;
die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
(3) Sofern der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des § 3 (2) ist, gelten für die Rücknahme von Verpackungen
die nachstehenden Regelungen:
Der Kunde ist berechtigt, Transportverpackungen (Verpackungen, die den Transport von Waren
erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit
des Transports verwendet werden und bei uns anfallen) unentgeltlich zurückzugeben.
Ort der Rückgabe ist an unserem Geschäftssitz.
Soweit wir nach § 7 Verpackungsverordnung verpflichtet sind, Verkaufsverpackungen (Verpackungen,
die als eine Verkaufseinheit angeboten werden und beim Endverbraucher anfallen
einschließlich solcher Verpackungen, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen
oder unterstützen [Serviceverpackungen]), die nicht beim privaten Endverbraucher
im Sinne der Verpackungsverordnung anfallen, unentgeltlich zurückzunehmen, ist Ort der Rückgabe
an unserem Geschäftssitz.
Die Rückgabe von Verpackungen nach den vorstehenden Absätzen kann ausschließlich während
unserer Geschäftszeiten erfolgen. Größere Mengen sind vorher anzukündigen. Die zurückgegebenen
Verpackungen müssen sauber und frei von Fremdstoffen sein. Anderenfalls steht uns ein
Anspruch auf Ersatz der bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu.
§ 6 Mängelhaftung
(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 3 (2), richtet sich die Mängelhaftung nach dem Gesetz.
Die nachstehenden Regelungen in § 6 gelten in diesem Falle nicht. Zudem gilt unabhängig davon, ob der
Kunde Verbraucher ist oder nicht, dass die Regelungen
über den Verbrauchsgüterkauf durch die Regelungen der Absätze (3) und (5) nicht beschränkt werden.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare
Mängel sind uns unverzüglich nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel
sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheiten,
gilt die Ware als genehmigt.
(3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in
Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen
Aufwendungen im Rahmen der gesetzlichen Pflichten zu tragen, soweit sich diese
nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht
wurde. Schlägt die Nacherfüllung wiederholt fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern.
(4) Auf Schadensersatz haften wir nur nach Maßgabe von § 7.
(5) Die Gewährleistungsfristen belaufen sich auf 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche.
§ 7 Haftung auf Schadensersatz
(1) Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns und unsere gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen
sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder
die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor.
Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(2) Sofern wir nach den vorstehenden Regeln haften, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden beschränkt, wenn nicht Vorsatz vorliegt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen nationalen Umsetzungsgesetzen der
Produkthaftpflicht-Richtlinie oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen als ein Anspruch
auf Ersatz des Schadens statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
(2) Die Ver- oder Bearbeitung der Vorbehaltware durch den Kunden erfolgt stets in unserem Auftrag
ohne dass für uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Das Eigentum an den neuen Sachen in ihrem
jeweiligen Be- oder Verarbeitungszustand steht uns zu. Wird unsere Vorbehaltsware mit
anderen, uns nicht gehörenden Produkten verarbeitet, bearbeitet, vermengt, vermischt oder
verbunden, so steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des
Rechnungspreises der Vorbehaltsware zum Rechnungspreis der anderen Produkte. Der Kunde
übertraÅNgt bereits jetzt seine sich in den Fällen des vorstehenden Satzes ergebenden Miteigentumsrechte
im Voraus auf uns, und zwar bis zur Höhe des Rechnungspreises der Vorbehaltsware.
(3) Der Kunde darf die in unserem Allein- oder Miteigentum stehende Vorbehaltsware im normalen
Geschäftsverkehr veräußern; eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession
ist ihm nicht gestattet. Der Kunde tritt uns schon jetzt und im Voraus sämtliche Forderungen
ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder an den durch Verarbeitung,
Bearbeitung, Vermengung, Vermischung oder Verbindung entstandenen Produkten zustehen.
Dies gilt auch dann, wenn die Produkte zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Produkten
zu einem Gesamtpreis veräußert werden. Hat ein Dritter aufgrund gesetzlicher Vorschrift in
Folge Verarbeitung, Bearbeitung, Vermengung, Vermischung oder Verbindung Eigentums- oder
Miteigentumsrechte an dem Produkt erlangt, so tritt uns der Kunde die ihm gegenüber dem Dritten
erwachsenen Ansprüche ebenfalls bereits jetzt und im Voraus ab. Abtretungen im Sinne
dieses Absatzes erfolgen stets nur bis zur Höhe des Rechnungspreises der Vorbehaltsware. Der
Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen bis zum jederzeit zulässigen Widerruf
berechtigt. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware gegen übliche Risiken versichert zu
halten. Er tritt uns schon jetzt und im Voraus seine Ersatzansprüche wegen des Verlustes oder
einer Beschädigung der Vorbehaltsware gegen seinen Versicherer ab. Wir nehmen die in dieser
Ziffer vorgesehenen Abtretungen des Kunden schon jetzt an.
(4) Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherheiten
nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu besichernden
Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
(5) Bedarf es zur Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes der Mitwirkung des Kunden, etwa bei Registrierungen,
die nach dem Recht des Käuferlandes erforderlich sind, so hat der Kunde derartige
Handlungen auf unsere Aufforderung hin vorzunehmen.
(6) Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung im Verzug, so können wir ihm die Verfügung über die
Vorbehaltsware vollständig oder nach unserer Wahl auch teilweise, z.B. nur die Veräußerung
oder Weiterverarbeitung etc., untersagen. Liegen beim Kunden die objektiven Voraussetzungen
für die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, vor, so hat der Kunde – ohne dass es einer entsprechenden
Aufforderung bedarf – jede Verfügung über die Vorbehaltsware, gleich welcher
Art, zu unterlassen. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich den Bestand an Vorbehaltsware
zu melden. In diesem Fall sind wir ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe
der Vorbehaltsware zu verlangen. Wurde die Vorbehaltsware verarbeitet, bearbeitet, vermengt,
vermischt oder mit anderen Produkten verbunden, sind wir berechtigt, die Herausgabe
an einen Treuhänder zu verlangen; der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Miteigentümer an der
Vorbehaltsware mit ihrer Firma bzw. Namen, Anschrift und mit allen Anteilen mitzuteilen. Gleiches
gilt sinngemäß für Forderungen, die nach den vorstehenden Absätzen an uns abgetreten
sind; zusätzlich hat der Kunde unaufgefordert die Namen und Anschriften aller Schuldner sowie
die die Forderungen gegen sie belegenden Dokumente an uns in Kopie zu übermitteln.
§ 9 Gerichtsstand - Erfüllungsort
(1) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist oder keinen Allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, besteht
ein ausschließlicher Gerichtsstand an unserem Geschäftssitz. Die klagende Partei ist jedoch auch berechtigt,
die andere Partei stattdessen an seinem Sitz oder wahlweise vor dem Schiedsgericht der Handelskammer
Hamburg zu verklagen. Im letztgenannten Fall ist Hamburg der Schiedsort und Deutsch die Verfahrenssprache.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Ist der Kunde Verbraucher
im Sinne des § 3 (2), gilt insofern ausschließlich das Gesetz.
Stand: August 2015